Im vergangenen Jahr wurden einige Änderungen der Steuergesetzgebung wirksam, die vor allem für Familien steuerliche Entlastungen bedeuten. Von diesen neuen Regelungen können sowohl kinderlose Ehepaare als auch Familien mit Kindern profitieren. Hier erfahren Sie einige Tipps und Tricks, wie Sie als Familie einiges an Steuern sparen und am Ende eventuell sogar noch Geld zurück bekommen können.
Steuerliche Vergünstigungen durch Heirat
Nach einer Heirat können Paare für das Jahr, in dem sie geheiratet haben, den Splittingvorteil für Ehegatten nutzen. Dies gilt auch rückwirkend für das gesamte Jahr, wenn das Paar erst im Dezember vor den Standesbeamten getreten ist. Vorraussetzung dafür ist jedoch, dass sich das jeweilige Paar gemeinsam veranlagen lässt und zudem ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere.
Steuervergünstigungen für Familien mit Kindern
Besonders Familien mit Kindern genießen durch die 2012 wirksam gewordenen Steueränderungen einige Vorteile. Dies gilt nicht nur für Familien mit jungen Kindern, sondern auch für Familien mit Kindern, die schon älter sind. Durch diese neuen Regelungen werden sowohl der bereits existierende Kinderfreibetrag von 4368 € pro Jahr als auch der Betreuungsfreibetrag, der sich auf 2640 € pro Jahr beläuft, ergänzt.
Für Eltern kleiner Kinder bedeuten diese steuerlichen Neuerungen, dass sie jetzt Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen können – und zwar ohne die Angabe von Gründen wie beispielsweise Ausbildung oder Berufstätigkeit. Diese Regelung gilt für Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren. Dabei erkennt das Finanzamt zwei Drittel der Kosten für Tagesmutter, Kita oder Hort als Sonderausgaben an. Allerdings liegt der Höchstbetrag hierfür bei 4000 € pro Kind und Jahr. Diese Sonderausgaben werden in dem Jahr auf die zu erbringenden Steuern angerechnet, in dem sie anfallen, und mindern dadurch die Steuerschuld insgesamt. Im Gegensatz zu Werbungskosten können sie jedoch nicht als Verluste vorgetragen und mit späteren Einnahmen verrechnet werden. Dies geht vor allem zu Lasten von derzeit gering verdienenden Eltern. Bei Kindern mit Behinderung können Betreuungskosten sogar bis zum Alter von 25 Jahren von den Eltern steuerlich abgesetzt werden. Wenn man anstelle einer Tagesmutter eine Au-Pair-Kraft beschäftigt, wird ein Teil des Lohns als Betreuungskosten und der andere Teil haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt. Im Fall einer haushaltsnahen Dienstleistung können 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich abgesetzt werden. Unter diese Regelung fallen auch reine Babysitter.
Aber auch Eltern mit erwachsenen Kindern profitieren von den steuerrechtlichen Neuerungen. So durfte der Nachwuchs zwischen 18 und 15 bis 2011 höchstens 8004 € im Jahr verdienen, ohne dass das Kindergeld oder Kinderfreibetrag weggefallen ist. Dies hat sich seit 2012 geändert. Dementsprechend kann das Kind nun unbegrenzt viel verdienen, sofern es sich noch in der ersten Ausbildung wie zum Beispiel Lehre oder Studium befindet. Mit diesen Neuerungen ist jedoch auch noch ein weiterer Vorteil für Eltern mit Kindern verbunden. So kommt noch der Ausbildungsfreibetrag von 925 € pro Jahr hinzu, wenn die volljährigen Kinder während der Ausbildung auswärts leben.
Dies waren nur einige ausgewählte Ansätze, wie sie als Familie von den seit 2012 wirksamen Neuerungen der Steuergesetzgebung profitieren können. Wenn Sie noch ausführlichere Informationen zu diesem Thema wünschen, wird Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens sicherlich gerne weiter helfen.
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